Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert private Investoren, die neu ausgegebene Geschäftsanteile an Start-up‘s erwerben.
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Ziel und Gegenstand:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert private Investoren (insbesondere Business Angels), die neu ausgegebene Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen (Start-up‘s) erwerben.
Die Förderung erfolgt durch:
Ø einen Erwerbszuschuss zum Investitionszeitpunkt und
Ø einen Exitzuschuß als pauschale Kompensation der auf den Veräußerungsgewinn zu entrichtenden Steuern.
Ziel ist es, für private Investoren Anreize zu schaffen, Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen und dadurch die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern.
Antragsberechtigte:
Ø Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Anteile an einem innovativen, kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben oder die ihre Anteile an einem Unternehmen veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde.
Ø Die natürliche Person kann sich im Rahmen des Erwerbszuschusses einer Beteiligungsgesellschaft bedienen.
Voraussetzungen für den Erwerbszuschuss:
Ø Das Unternehmen muß als Kapitalgesellschaft geführt oder gegründet werden, darf nicht älter als 7 Jahre sein und muß seinen Hauptsitz in der EU haben.
Ø Das Unternehmen muß in einer innovativen Branche (IKT) wirtschaftlich aktiv sein.
Ø Der Investor muß neu ausgegebene Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld erwerben.
Ø Der Anteilserwerb muß wirtschaftlich motiviert sein, auf Grundlage eines Business Plans erfolgen und es ist eine realistische Ausstiegsstrategie zu verfolgen.
Ø Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein.
Ø Zwischen dem Investor und dem Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden.
Ø Die Anteilsausgabe darf erst nach Antragstellung durch den Investor erfolgen. Bei Anteilsausgabe vor Bewilligung trägt der Antragsteller das Risiko einer möglichen Nichtbewilligung.
Ø Die Beteiligung muß für mindestens 3 Jahre gehalten werden. Der Kaufpreis der Anteile muß mindestens 10.000 EURO betragen.
Ø Der Investor oder eine ihm nahestehende Person darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein.
Voraussetzungen für den Exitzuschuß:
Ø Das Unternehmen muß bereits durch Zahlung eines Erwerbszuschusses gefördert worden sein.
Ø Die Anteile werden frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach Anteilserwerb veräußert.
Ø Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile muß mindestens 2.000 EUR betragen.
Ø Der Investor muß eine natürliche Person sein, die auch den Erwerbszuschuss für diese Anteile erhalten hat.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt:
Ø als Erwerbszuschuss 20% des Ausgabepreises der Anteile. Je Investor werden pro Kalenderjahr max. Beteiligungen bis zu einem Betrag von 500.000 EURO bezuschußt, die max. Fördersumme beträgt 100.000 EURO.
Ø Je Unternehmen können Beteiligungen im Wert von bis zu 3 Mio. EURO pro Jahr bezuschußt werden, die max. Fördersumme beträgt 600.000 EURO.
Ø als Exitzuschuß 25% des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils. Der Exitzuschuß ist auf 80% des Ausgabepreises der erworbenen INVEST-geförderten Anteile begrenzt.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.