Energie und Umwelt – Abwärme Investitionszuschuss bis zu 40%
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert gemeinsam mit der KfW Maßnahmen zur Abwärmevermeidung bzw. –Nutzung um eine Zuschußvariante. Ziel des BMWi ist es, hierdurch weitere Beiträge zur Reduzierung von CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Alternativ zu den bisherigen Krediten der KfW werden seit dem 01.09.2017 Investitionszuschüsse aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme vergeben.
Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme. Für die Förderung ist die Vorlage eines von einem Sachverständigen erstellten Abwärmekonzepts zwingend erforderlich. Antragsberechtigt sind Unternehmen – unabhängig von ihrer Umsatzgröße – sowie Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen gemäß DIN 8930–5 anbieten. Der Investitionszuschuß beträgt bis zu 30 % für Maßnahmen zur innerbetrieblichen Vermeidung und Nutzung von Abwärme bzw. bis zu 40 % für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme. KMUs erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 %. Die Kombination des Investitionszuschusses mit einem KfW-Kredit ist nicht möglich. Der Investitionszuschuß ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluß eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen einschließlich der Beauftragung des Energieeffizienz-Experten gelten nicht als Vorhabensbeginn. Die Förderung ist bis zum 31.12.2018 befristet.