Förderprogramm „go-digital“
Axel Deilmann
Unternehmensberater
1. Ziel und Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die fachliche Beratung sowie Begleitung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau der IT-Systeme. Gefördert werden Leistungen autorisierter Beratungsunternehmen in drei Modulen:
a) IT-Sicherheit
b) Internet-Marketing
c) digitalisierte Geschäftsprozesse
Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden Potentialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes sowie einer möglichen aufbauenden Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts.
Ziel ist es, KMU und Handwerk bei der Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Geschäftskonzepten und organisatorischen Maßnahmen in den genannten IKT-Kompetenzbereichen zu unterstützen.
2. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Diese beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann in begrenztem Umfang die Hinzuziehung eines Sachverständigen Dritten beantragt werden. Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potential und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR erwirtschaften.
3. Fördervoraussetzungen
Die Beratungen müssen den Anforderungen an die Module entsprechen und von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden. Es muß eine wettbewerbsneutrale Beratung gewährleistet sein. Die Leistungen müssen auf einem Beratungsvertrag zwischen Unternehmen und Beratungsunternehmen basieren. Die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen ist von dem beratenen Unternehmen schriftlich zu bestätigen. Von der Förderung ausgeschlossen sind durch andere Beihilfen geförderte Beratungsleistungen, Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen, Beratungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen seitens des Beraters an das KMU, Beratungen zur Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes beim KMU, technische und organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit sowie unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware.
4. Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der vorhabenbezogenen Ausgaben. Für einen Beratertag des Beratungsunternehmens oder sachverständigen Dritten sind Ausgaben bis maximal 1.100 EUR förderfähig. Das begünstigte Unternehmen wählt ein Hauptmodul, welches mindestens 51% des Beratungsschwerpunkts bildet. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
- bis zu vier Beratertage für die „Potentialanalyse und Grobkonzeptionierung“
- bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase sowie
- zwei Beratertage für IT-Sicherheit bei den Hauptmodulen „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
Eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodulen kann mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Die Dauer des Projekts sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Eine erneute Förderung kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung beantragt werden.
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.