För­de­rung sozia­ler Kom­pe­tenz in der dua­len Aus­bil­dung ins­be­son­dere zur Inte­gra­tion von Flücht­lin­gen

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) för­dert das duale Sys­tem der beruf­li­chen Bil­dung in Deutsch­land und ermög­licht Jugend­li­chen eine breit ange­legte beruf­li­che Qua­li­fi­ka­tion und sichert den Unter­neh­men die Fach­kräfte von mor­gen. Für die Unter­neh­men spie­len neben den Fach­kennt­nis­sen der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tion auch die Poten­tiale der Aus­zu­bil­den­den im Bereich der sozia­len Kom­pe­tenz eine ent­schei­dende Rolle. Hierzu gehö­ren bei­spiels­weise die Stär­kung der Fähig­kei­ten, andere Men­schen zu ver­ste­hen, zu respek­tie­ren und zu akzep­tie­ren (ein­schließ­lich inter­kul­tu­rel­ler Kom­pe­tenz), sich sozi­al­ad­äquat und situa­ti­ons­an­ge­mes­sen zu ver­hal­ten, auf die Belange ande­rer ein­zu­ge­hen (Kun­den­ori­en­tie­rung), Team­fä­hig­keit, Moti­va­tion, Selbst­ma­nage­ment, Kon­flikt­be­wäl­ti­gung sowie die Fähig­keit, mit Ent­täu­schun­gen und Frus­tra­tio­nen umge­hen zu kön­nen. Des­halb zählt dies auch zu den Pflicht­aus­bil­dungs­in­hal­ten aller moder­nen dua­len Berufe.

Die Ver­mitt­lung sozia­ler Kom­pe­tenz in der Aus­bil­dung leis­tet einen wesent­li­chen Bei­trag zur Stei­ge­rung der Qua­li­tät der Aus­bil­dung, zur Ver­hin­de­rung vor­zei­ti­ger Ver­trags­lö­sun­gen und damit ent­ste­hen­den ver­lo­re­nen Res­sour­cen für die Unter­neh­men sowie zur Erhö­hung der Über­nah­me­chan­cen nach Ende der Aus­bil­dung. Im Zusam­men­hang mit der stei­gen­den Digi­ta­li­sie­rung in den Unter­neh­men (z. B. Ein­satz neuer Tech­no­lo­gien, zuneh­mende Pro­jekt­ar­beit, stär­kere Kom­mu­ni­ka­tion) nimmt auch die Bedeu­tung der sozia­len Kom­pe­tenz zu. Vor die­sem Hin­ter­grund beab­sich­tigt das BMWi Modell­pro­jekte mit inno­va­ti­ven Ansät­zen zur Stär­kung der sozia­len Kom­pe­tenz im Bereich der dua­len Aus­bil­dung für Aus­zu­bil­dende wie auch Aus­bil­dende zu för­dern. Gleich­zei­tig soll die För­de­rung der sozia­len Kom­pe­tenz in der Aus­bil­dung auch als ein Bei­trag des BMWi für die Gesamt­stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung zur Bün­de­lung und Wei­ter­ent­wick­lung der Demo­kra­tie­för­de­rung und Extre­mis­mus­prä­ven­tion ein­ge­bracht wer­den.

Gegen­stand der För­de­rung:

Berück­sich­tigt wer­den kön­nen vor allem sol­che Modell­pro­jekte, die bei einer nach­ge­la­ger­ten Umset­zung beson­ders pra­xis­taug­lich und finan­zier­bar sind. Gegen­stand der För­de­rung sind u. a.:

Ø Neu­ar­tige For­mate zur Ver­mitt­lung sozia­ler Kom­pe­tenz an Aus­zu­bil­dende und Aus­bil­dende
Ø Ziel­grup­pen­ad­äquate Ansätze zur Sen­si­bi­li­sie­rung und Infor­ma­tion von Aus­bil­den­den für die Stär­kung sozia­ler Kom­pe­tenz von Aus­zu­bil­den­den auch jun­ger Flücht­linge in Aus­bil­dung
Ø Berufs-/ bran­chen­spe­zi­fi­sche oder regio­nale Netz­werke zur Stär­kung sozia­ler Kom­pe­tenz von Aus­zu­bil­den­den und Aus­bil­den­den
Ø Maß­nah­men zur Stär­kung der sozia­len Kom­pe­tenz von Jugend­li­chen, die eine betrieb­li­che Berufs­aus­bil­dung in einer grö­ße­ren Ent­fer­nung zu ihrem Wohn­ort absol­vie­ren [wegen aus­wär­ti­ger Unter­brin­gung ver­lie­ren sie ihre sozia­len Kon­takte /​​ Netz­werke]
Ø Ver­mitt­lung inter­kul­tu­rel­ler Kom­pe­ten­zen sowie Kennt­nisse über den deut­schen Arbeits­markt zur erfolg­rei­chen Inte­gra­tion von Flücht­lin­gen (Tan­dem­bil­dung /​​ Men­to­ring deut­sche /​​ aus­län­di­sche Aus­zu­bil­dende).

Da die Modell­pro­jekte zu Ergeb­nis­sen füh­ren sol­len, die für wei­tere Unter­neh­men als gute Pra­xis­vor­bil­der die­nen kön­nen, müs­sen die Pro­jekte des­halb stan­dar­di­siert doku­men­tiert wer­den. Die Lauf­zeit eines Pro­jek­tes soll 12 Monate nicht über­schrei­ten. In begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len kann sie ver­län­gert wer­den. Die För­de­rung erfolgt bun­des­weit.

Die Bewer­bun­gen kön­nen zum 30. Okto­ber 2016, 16.00 Uhr sowie zum 30. Juni 2017,16:00 Uhr und zum 30. Juni 2018, 16:00 Uhr ein­ge­reicht wer­den.

För­der­art: Die För­de­rung erfolgt in Form eines Zuschus­ses Die Höhe der För­de­rung beträgt bis zu 50% der för­der­fä­hi­gen Kos­ten. Die För­de­rung erfolgt bun­des­weit.

Frist: Bis zum 30.06.2017 müs­sen die Anträge ein­ge­reicht sein.

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung von KMU spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­be­ra­tung aus.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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