» Diese Zuschüsse bedeuten geldwerte Vorteile und sollten von Ihnen unbedingt in Anspruch genommen werden. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs über die Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie diese Chance! Sie werden sicher davon profitieren! «
Die Potentialberatung ist ein Förderinstrument des Landes NRW. Die Beratungsleistungen werden anteilig als Zuschüsse gefördert.
Die folgenden Organisationen fördern unsere Beratungsleistungen:
- Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
- Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.)
- Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft (RKW)
Maximales Geschäftspotenzial – und das auch noch staatlich gefördert
Als Unternehmer sehen Sie sich ständig neuen und wachsenden Herausforderungen gegenüber. Dazu zählen die permanente Kundenorientierung, Sicherung der Qualität, Erschließung neuer Märkte, Optimierung des Einkaufs etc. Die Dynamik der Märkte erfordert eine ständige Evaluierung Ihrer unternehmerischen Position. Dabei tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Mitarbeiter diesen Veränderungen positiv und aufgeschlossen gegenüberstehen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen finden im Alltagsgeschäft selten die Gelegenheit, strategische Entwicklungsprozesse in ihren Betrieben zu planen und effektiv einzuleiten. Im Rahmen der Potentialberatung helfen wir Ihnen und Ihren Beschäftigten diese Ziele systematisch zu erreichen. Aufbauend auf einer Stärken- und Schwächenanalyse Ihres Unternehmens, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern Maßnahmen zur Modernisierung und damit zur unmittelbaren Verbesserung Ihrer Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit in der Zukunft.
Mit unserer Beratungskompetenz und nötigenfalls unter Beteiligung externer Spezialisten wollen wir die Potentiale Ihres Unternehmens ermitteln und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in der Praxis begleiten. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, diese Herausforderungen zu erkennen und anzunehmen. Durch aktive Einbindung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Betrachtungsweise an, in dem wir uns neben Sie stellen, mit Ihnen gemeinsam über den Tellerrand schauen und Ihr Unternehmen von außen, im Sinne einer 360°-Betrachtung, beleuchten.
Betriebe, die eine Beratung im Rahmen des Förderprogramms der Potentialberatung in Anspruch genommen haben, konnten ihre Marktposition nachweislich stärken, die Produktivität steigern und das Miteinander im Team verbessern.
Ihr Nutzen
Die Vorteile einer Potentialberatung liegen auf der Hand. Unternehmen, die sich in regelmäßigen Abständen Gedanken über die genutzten bzw. ungenutzten Potentiale ihres Unternehmens machen, überprüfen den Status Quo sowie die Chancen‑, Risiken, Stärken und Schwächen. Sie wissen also wo und wie sie mit ihrem Unternehmen dastehen. Diese Kenntnis über den Zustand des eigenen Unternehmens bildet schon eine sehr gute Basis über die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens.
Unternehmen hingegen, die diese Potentiale nicht regelmäßig überprüfen und in sonstiger Weise ihr Unternehmen nicht auf die Zukunft ausrichten, laufen Gefahr eines Tages vom Markt verdrängt zu werden, da sie gar nicht mehr mitbekommen, wie, wo und mit welcher Geschwindigkeit sich Veränderungen auftun. Die Potentialberatung ist ein sehr gutes Instrument dafür, über die Belange Klarheit zu erlangen. Sie kann vielfältig für die verschiedensten Themen fach- und funktionsübergreifend eingesetzt werden.
Diese Fragen stellen unsere Kunden häufig
Ja, seit dem 01. März 2019 ist das Erfordernis, dass die Unternehmen mindestens zwei Jahre am Markt sein müssen, entfallen.
Gemäß der aktuellen ESF-Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen müssen die Beschäftigten des Unternehmens in den Beratungsprozess miteinbezogen werden und es muss zumindest eines der folgenden Themenfelder Inhalt der Beratung sein:
In eine Beratung können auch mehrere der genannten Themenfelder einfließen. Verbriefte Anforderungen an die Berater gibt es nicht, jedoch dürfen diese nicht mit dem Unternehmen verbunden sein. Nicht förderfähig im Rahmen einer Potentialberatung sind Schulungen oder Zertifizierungen. Die Vorbereitung dieser bzw. die Ermittlung von Bedarfen sind jedoch förderfähig.
Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auch Unternehmen des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG, e. G, e. V.), an denen Länder und / oder Gemeinden / Gemeindeverbände beteiligt sind, können einen Beratungsscheck erhalten.
Es wird empfohlen, die Potentialberatung innerhalb eines Zeitraums von maximal 9 Monaten abzuschließen. Förderfähig sind Beratungszeiten nur dann, wenn sie vom Beratungsunternehmen zusammen mit dem Unternehmen und den Beschäftigten in der Regel in den Räumen des Unternehmens erbracht werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Fahrten, Übernachtungen sowie Vor- und Nachbereitungszeiten.
Sofern das Kontingent von 10 Beratungstagen innerhalb von 36 Monaten nach der ersten Beratung noch nicht ausgeschöpft ist, können weitere Potentialberatungen gefördert werden.
Ist das Kontingent von 10 Beratungstagen ausgeschöpft, kann ein Unternehmen frühestens 36 Monaten nach Ausstellung des ersten Beratungsschecks erneut einen Beratungsscheck für eine Potentialberatung mit bis zu zehn Beratungstagen erhalten.